Syrien-Rückkehr: Wie Schwarz-Rot freiwillige Ausreisen vorantreibt

Syrien-Rückkehr: Wie Schwarz-Rot freiwillige Ausreisen vorantreibt

Der Flughafen von Damaskus (Archiv)

Stand: 02.02.2026 17:31 Uhr

Die Bundesregierung möchte mehr Menschen nach Syrien abschieben. Das ist bislang erst in wenigen Fällen gelungen. Deutlich mehr Syrer kehrten zuletzt freiwillig zurück – mit staatlicher Förderung.

Claudia Kornmeier

Philipp Eckstein

Seit Januar 2025 können Syrerinnen und Syrer, die in Deutschland leben, wieder staatliche Hilfen beantragen, um dauerhaft in ihre Heimat zurückzukehren. Im vergangenen Jahr nutzten fast 6.000 Menschen diese Möglichkeit, rund 3.700 sind im vergangenen Jahr so bereits ausgereist. Das hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitgeteilt.

Daneben organisieren auch die Bundesländer freiwillige Ausreisen. Sie bekommen dafür Geld vom BAMF. Über diesen Weg ist laut Bundesinnenministerium von Dezember 2024 bis Ende Januar 2026 die Ausreise von 426 Syrerinnen und Syrern finanziert worden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wertet das als Erfolg. Die freiwillige Rückkehr sei ein wichtiger Baustein in der Migrationswende, teilt der CSU-Politiker mit. “Wer keine Bleibeperspektive hat, erhält gezielte Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr.”

Konkret sind 2026 im Haushalt rund 38 Millionen Euro für die Rückkehrprogramme eingeplant – gegenüber circa 32 Millionen Euro im Vorjahr. Auch das geht aus Angaben des Ministeriums hervor.

Auch in direkten Gesprächen versucht die Bundesregierung, die Rückkehr syrischer Flüchtlinge – sei es freiwillig oder per Abschiebung – voranzutreiben. Als Mitte des Monats der syrische Präsident Ahmed al-Scharaa in Berlin für einen Antrittsbesuch angekündigt war, bemühte sich Innenminister Dobrindt um ein Treffen. Der Besuch wurde von al-Scharaa allerdings kurzfristig abgesagt.

Erste Abschiebungen nach Syrien seit 2011

Im Dezember hatte es die erste Abschiebung nach Syrien seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs 2011 gegeben. Damals wurde ein verurteilter Straftäter abgeschoben. Im Januar wurden laut Angaben des Bundesinnenministeriums drei weitere Männer, ebenfalls verurteilte Straftäter, abgeschoben. Für Straftäter und Gefährder vorgenommen, aber nicht umgesetzt, hatte sich das auch schon die vorherige Bundesregierung unter dem damaligen Kanzler Olaf Scholz.

Mitte Januar kündigte Dobrindt im Bundestag an, dass es solche Einzelabschiebungen nach Syrien und auch nach Afghanistan nun “wöchentlich” geben soll. “Diese Abschiebungen werden auch weitergeführt.”

Straftäter sind für die Regierung der Anfang

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart: “Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.” Damit ist klar, dass es nicht bei Straftätern und Gefährdern bleiben soll. Das betonte zuletzt auch Innenminister Dobrindt im Bundestag: “Wir haben mit Straftätern begonnen und machen jetzt mit allein reisenden Männern weiter.” Dafür werde man sich die Aufenthaltstitel anschauen.

Aus seiner Sicht sind die Abschiebungen nach Syrien ein “Meilenstein”. Ermöglicht durch Gespräche, die sein Haus in den vergangenen Monaten mit der syrischen Regierung geführt habe und die zu entsprechenden Vereinbarungen geführt hätten.

Ende 2025 waren mehr als 10.000 ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige im deutschen Ausländerzentralregister erfasst. Allerdings hatten davon gut 9.000 eine Duldung – das heißt, ihr Abschiebung wurde aufgeschoben. Was bei Syrern bislang insbesondere humanitäre oder sicherheitspolitische Gründe hatte.

Nur noch sehr wenige Asylanträge erfolgreich

Wegen der nach wie vor volatilen Lage vor Ort schiebt das BAMF auch immer noch eine Entscheidung über die meisten Asylanträge von Syrerinnen und Syrer auf. Nach dem Sturz von Assad hatte es die Bearbeitung dieser Verfahren ganz ausgesetzt.

Seit September 2025 wird wieder über Anträge entschieden. Allerdings zunächst vor allem in Verfahren von Straftätern und Gefährdern sowie jungen, arbeitsfähigen, allein reisenden Männern. Das heißt, eine Entscheidung über Asylanträge von Familien, Frauen und Kindern werden weiterhin aufgeschoben.

Erfolgreich waren 2025 nur sehr wenige dieser Asylanträge – rund fünf Prozent. In den Jahren zuvor lag die Schutzquote noch bei fast 100 Prozent. Erste Entscheidungen der Verwaltungsgerichte bestätigen diese neue Linie. Gleichzeitig ist die Zahl der Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen merklich zurückgegangen. Im vergangenen Jahr gab es rund 23.000 Anträge, im Vergleich zu rund 77.000 im Vorjahr und mehr als 100.000 im Jahr 2023.

Viele der Menschen, die vor Jahren nach Deutschland geflohen sind, sind inzwischen eingebürgert. Laut Statistischem Bundesamt haben rund ein Viertel (24 Prozent) der Eingewanderten aus Syrien mittlerweile den deutschen Pass. Allein 2024 wurden 83.000 Syrerinnen und Syrer eingebürgert. Ihr Bleiberecht steht damit nicht mehr infrage.

Kritik an Migrationspolitik aus der Opposition

Völlig verfehlt findet die Debatte über Abschiebungen und freiwillige Rückkehren nach Syrien Linken-Chefin Ines Schwerdtner. In Syrien herrschten weiterhin bürgerkriegsähnliche Zustände, sagt sie. Deshalb sollte Deutschland niemanden in das Land abschieben oder dazu bringen, freiwillig dorthin auszureisen. Jede Frage dazu halte sie “im Moment für absolut unangemessen”.

Grünen-Chefin Franziska Brantner sagte, ihre Partei unterstütze eine freiwillige Rückkehr. Zugleich verwies sie darauf, dass viele Syrerinnen und Syrer in Deutschland in systemrelevanten Jobs arbeiteten und man das immer auch bedenken sollte. Man habe ein Interesse daran, dass viele “weiter hier leben können”. Die Aufgabe der Bundesregierung sei es, sich für die Sicherheit in Syrien einzusetzen.

Brantner sprach sich erneut für die Möglichkeit sogenannten Erkundungsreisen aus. Die Bundesregierung lehnt das allerdings strikt ab. Syrerinnen und Syrer, die in Deutschland leben und ohne triftigen Grund in ihre Heimat reisen, verlieren ihren Schutzstatus.

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