hintergrund
Vor drei Jahren erst wurde das Bürgergeld eingeführt, nun soll es nach dem Willen der Regierung bald schon Geschichte sein. Warum und welche Änderungen mit der Grundsicherung kommen sollen – ein Überblick.
Eingeführt wurde das Bürgergeld am 1. Januar 2023 unter der Ampel-Regierung. Damit wurden die bis dahin geltenden Hartz-IV-Regelungen abgelöst, die unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) eingeführt worden waren und eine drastische Verschärfung der bis dahin gezahlten Sozialleistungen bedeuteten. Die Ampel-Regierung wollte das ändern: Sanktionen wurden gelockert und Karenzzeiten für Vermögen ausgeweitet.
Kaum in Kraft, geriet das Bürgergeld in die Kritik, auch weil die Leistungen Anfang 2024 überproportional anstiegen und die Wirtschaft in Deutschland schwächelte. In den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2025 drängte vor allem die Union auf eine Reform. Es sollten mehr Menschen in Arbeit gebracht und die Ausgaben für die Sozialleistungen zurückgefahren werden, so die Union.
Die Steigerung der Ausgaben lag auch daran, dass infolge des russischen Angriffskriegs nach Deutschland geflohene Ukrainer sofort Bürgergeld statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen konnten. Zudem wurden Fälle von Sozialmissbrauch – auch durch kriminelle Clans – offenkundig.
Strengere Sanktionen geplant
Das nun von der Bundesregierung geplante Gesetz für die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergelds soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Mit den Reformen soll sich zunächst der Name der Sozialleistung ändern. Statt Bürgergeld sollen Empfänger künftig eine Grundsicherung erhalten. Inhaltlich sind vor allem härtere Sanktionen geplant, wenn Empfänger nicht mit der Arbeitsagentur kooperieren – bis hin zur kompletten Streichung von Leistungen.
So soll es unverzüglich einen zweiten Termin im Jobcenter geben, wenn ein erster Termin nicht wahrgenommen werden kann. Wird auch dieser versäumt, werden die Leistungen um 30 Prozent gekürzt. Wird auch ein dritter Termin nicht genutzt, sollen Jobcenter die Überweisungen ganz einstellen. Es soll aber zunächst noch eine Gelegenheit für eine Anhörung geben. Zudem gibt es Ausnahmen, wenn Menschen gesundheitlich nicht in der Lage sind, einen Termin einzuhalten.
Sofort für drei Monate um 30 Prozent soll die Leistung gemindert werden, wenn künftig Arbeitslose zum Beispiel keine Bewerbungen schreiben oder Förderkurse ablehnen. Dabei betreffen Sanktionen heute nur einen kleinen Bruchteil der Leistungsberechtigten, laut der Nachrichtenagentur dpa zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000.
Keine feste Karenzzeit mehr
Härter vorgehen soll der Staat künftig auch beim Vermögen. So sieht der Gesetzentwurf die Abschaffung einer festen Karenzzeit vor. Vorrangig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt. Künftig wird das sogenannte Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt. Dabei soll sich das Jobcenter am Alter und den bisherigen Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung orientieren.
Zudem gilt wieder stärker der Vermittlungsvorrang in Arbeit. Der Arbeitssuchende muss eher bereit sein, eine – möglicherweise auch schlechter bezahlte – Tätigkeit anzunehmen, bevor andere Maßnahmen wie Weiterbildung greifen. Auch will die Koalition stärker gegen Missbrauch von Sozialleistungen vorgehen und Schwarzarbeit bekämpfen.
Alleinerziehende, die die Grundsicherung beziehen, müssen eine zumutbare Arbeit antreten, wenn ihr Kind ein Jahr alt ist. Bislang war dies der Fall, wenn das Kind drei Jahre alt ist.
Mitgliederbegehren in der SPD
Nach der Ersten Lesung wird der Entwurf nun in den Ausschüssen beraten. Ist das abgeschlossen, stimmt der Bundestag darüber ab.
Mehrere Sozialverbände und Linke und Grüne im Bundestag lehnen die geplante Reform ab: Sie steigere die Not Betroffener, lautet ein Hauptkritikpunkt. Nach Einschätzung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi steigt zudem der Druck “auf die Beschäftigten in den Jobcentern”, wie Verdi-Vizechefin Christine Behle sagte. So müsse mehr dokumentiert werden, ob Arbeitslose Pflichten nachkommen.
Auch Teilen der SPD gehen die Verschärfungen zu weit, sie haben ein Mitgliederbegehren gestartet. Sozialverbände warnen ebenfalls vor zu harten Sanktionen und einer Stigmatisierung von Erwerbslosen.
