Mehr als 150 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Material dürfen vom Zwischenlager Jülich nach Ahaus gebracht werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und lehnte damit einen Eilantrag des BUND ab.
Der Landesverband NRW der Umweltorganisation BUND hatte einen Eilantrag gegen den sofortigen Vollzug der Transportgenehmigung gestellt. Damit hätten vorerst keine Castor-Transporte aus dem Zwischenlager Jülich in das Zwischenlager Ahaus stattfinden können. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin diesen Antrag abgelehnt.
Gericht: Atommüll-Transporte dürfen stattfinden
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) begrüßt diese Entscheidung. Das BASE hält fest, dass die Genehmigung die relevanten Sicherheitsaspekte hinreichend berücksichtigt und das öffentliche Interesse, der komplexe Planungsprozess sowie die erheblichen finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand den sofortigen Vollzug der Transporte rechtfertigen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Transporte seien laut BASE somit gegeben. Die Anordnung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (NRW-Wirtschaftsministerium) aus dem Jahr 2014, das Zwischenlager Jülich zu räumen, kann damit umgesetzt werden. Die Genehmigung ist bis Ende August 2027 befristet. Wann die Transporte stattfinden, steht noch nicht fest.
Unsere Quelle:
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sendung: WDR Hörfunk, WDR aktuell, 09.01.2026, 14.07 Uhr
