Neues BND-Gesetz: Mehr Befugnisse für die Internetüberwachung?

Neues BND-Gesetz: Mehr Befugnisse für die Internetüberwachung?

Ein Mitarbeiter verlässt die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND).


exklusiv

Stand: 08.01.2026 17:01 Uhr

Der BND soll unabhängiger werden von US-Geheimdiensten. Dafür sollen seine Befugnisse nach Informationen von NDR, WDR und SZ deutlich erweitert werden – etwa bei der Dauer und dem Ausmaß der Speicherung von Internet-Datenströmen.

Von Manuel Bewarder, NDR/WDR und Florian Flade, WDR

Einer der größten Internetknotenpunkte der Welt feierte im vergangenen Jahr Geburtstag: Seit 30 Jahren werden am DE-CIX in Frankfurt am Main riesige Datenmengen aus aller Welt ausgetauscht. Über keinen Knotenpunkt in Europa fließen mehr Daten. Und genau deshalb gibt es beim DE-CIX einen Untermieter: den Bundesnachrichtendienst (BND).

Hier überwacht der deutsche Auslandsnachrichtendienst ganz legal internationalen Internetverkehr – wie E-Mails, Chatnachrichten und andere Kommunikation. Die Spionage an den Glasfaserkabeln ist Teil der Strategischen Aufklärung des BND. Dabei geht es zunächst nicht um gezielte Abhörmaßnahmen gegen einzelne Personen. Vielmehr durchforstet der Dienst in Echtzeit den gesamten Datenstrom mit Suchbegriffen, sogenannten Selektoren. Dadurch soll er Informationen gewinnen – beispielsweise über geplante Terroranschläge oder den illegalen Waffenhandel.

Bislang nur Speicherung von Metadaten

Diese Überwachung der Internetkommunikation möchte das Kanzleramt mit einer Überarbeitung des BND-Gesetzes rechtlich neu regeln – und gleichzeitig die Befugnisse des BND deutlich ausweiten. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, der WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung vorliegt.

Demnach soll der BND künftig Datenverkehr, der über Erfassungsstellen wie den Frankfurter Internetknoten läuft, bis zu einem halben Jahr speichern und auswerten dürfen – und zwar nicht nur wie bislang die Metadaten wie IP-Adressen, sondern auch die Inhalte der Kommunikation. Dabei soll nicht nur Kommunikation aufgeklärt werden, die vom Ausland kommt und ins Ausland führt. Auch Internetverkehr, der von Deutschland aus ins Ausland verläuft, soll künftig überprüft werden dürfen.

Ans Niveau ausländischer Partner anpassen

Die Pläne des Kanzleramts wirken stellenweise wie eine Legalisierung dessen, was während des NSA-Skandals und den Snowden-Enthüllungen von Kritikern der Internetüberwachung als skandalös beschrieben worden war. Die Absicht des Kanzleramts hinter den geplanten neuen Befugnissen aber ist deutlich: Die Zeitenwende kommt auch bei der Strategischen Aufklärung an.

Der BND soll mehr machen dürfen, auch um unabhängiger zu werden, insbesondere von den mächtigen US-Geheimdiensten. Außerdem soll der Dienst offensichtlich mitspielen können auf dem Niveau seiner Partner, von denen sehr viele mehr dürfen und können.

Ein Regierungssprecher teilte auf Anfrage mit, man wolle im aktuellen Stadium des Vorhabens zur Änderung des BND-Gesetzes keine Angaben machen. Die Bundesregierung befindet sich zur BND-Novelle noch in Abstimmung. Wann das Gesetz ins Kabinett eingebracht wird, ist noch unklar.

Inhalte nach Stichwörtern durchsuchen

Stoff für politische Diskussionen liefern insbesondere die Pläne zur umfassenderen Speicherung von Daten aus der Strategischen Aufklärung. Denn es geht um die Speicherung von immerhin rund 30 Prozent des Datenverkehrs.

Neu ist neben der Dauer und des Ausmaßes der erlaubten Speicherung auch der Entwurf eines neuen, zweistufigen Verfahrens bei der Durchsuchung der Inhalte: Erst soll der BND Daten erheben und speichern, und dann in einem zweiten Schritt – “Einsichtnahme” genannt – die Inhalte von E-Mails oder Chats einsehen. Bislang darf der BND einen Suchbegriff nur in zukünftiger Kommunikation als Filter einsetzen.

Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung

Das Vorhaben erinnert an die Vorratsdatenspeicherung, über die seit Jahren in Deutschland gestritten wird. Laut Papier sei dies nach Ansicht der Juristen aus dem Kanzleramt aber nicht vergleichbar. Ihrer Argumentation zufolge würden bei der geplanten BND-Praxis nicht grundsätzlich alle Provider in Deutschland zu einer Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten verpflichtet, sondern nur bestimmte Datenverkehre an ausgewählten Stellen erfasst.

Der BND, so wird weiter argumentiert, müsse mit europäischen Partnerdiensten mithalten können. In anderen Ländern würden solche Daten oftmals viel länger, teilweise sogar unbefristet, gespeichert und ausgewertet. In den Niederlanden dürfe der Militärnachrichtendienst MIVD entsprechende Daten etwa bis zu zwei Jahren aufbewahren. Frankreich würde Inhaltsdaten vier Jahre speichern, Großbritannien und Italien sogar “solange wie notwendig”, heißt es in dem Entwurf.

Die Lizenz zum Hacken

Es geht bei den Plänen aber nicht nur um das geregelte Überwachen von Daten, sondern auch um das Eindringen in fremde Systeme. So sollen die Befugnisse bei Hackingoperationen, “Computer Network Exploitation” (CNE) genannt, deutlich erweitert werden. Ausländische Provider und Betreiber von Onlinediensten und Plattformen, die nicht freiwillig kooperieren und Daten herausgeben, soll der BND legal hacken dürfen – künftig auch in Deutschland.

Nach Vorstellung des Kanzleramtes soll der BND in Zukunft heimlich etwa in Systeme von Google, Meta oder X eindringen dürfen, wenn dies für die strategische Aufklärung notwendig sei. Dies sei erforderlich, da manche Anbieter nicht oder nur unzureichend Daten herausgeben würden. Auch IT-Infrastruktur in Deutschland zu hacken, um etwa feindselige Cyberattacken abzuwehren, soll dem BND erlaubt werden.

Öffnung der Überwachung von “ausländischen Zielpersonen”

Neu geregelt werden soll zudem, wer ausspioniert werden darf: So sollen künftig ausländische Zielpersonen in Deutschland, die aufgrund ihrer hoheitlichen Funktionen in den Fokus des BND geraten, nach den gleichen rechtlichen Grundsätzen überwacht werden dürfen wie Ausländer im Ausland. Etwa Geheimdienstler, die als Diplomaten getarnt hierzulande aktiv sind.

Eingeschränkt werden soll dem Entwurf zufolge auch der Schutz von besonderen Vertraulichkeitsbeziehungen, die etwa für Journalisten gelten. So soll der absolute Schutz von Journalisten vor Überwachung aufgeweicht werden: Mitarbeiter von Staatsmedien autoritärer Staaten, so die Begründung des Kanzleramtes, seien faktisch keine unabhängigen Journalisten. Vielmehr agierten sie oftmals im Auftrag eines Regimes, teilweise sogar wie Agenten. Daher soll es dem BND grundsätzlich erlaubt werden, solche Personen zu überwachen.

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