Das Bundesjustizministerium will ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen. Ziel sei eine bessere Bekämpfung von Sexualstraftätern und anderen Kriminellen.
Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hervor, über den zuerst die Bild-Zeitung berichtete.
Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. Die IP-Adresse ist quasi die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Sie wird vorübergehend vergeben.
Speicherung kann bei Ermittlungen helfen
Die Internetanbieter sollen nun vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, hieß es aus dem Justizministerium. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte Hubig der Bild.
Die IP-Adressen-Speicherung könne den Ermittlern entscheidend helfen, so Hubig: “Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.”
Hubig weist Kritik von Datenschützern zurück
Die Regierung begründet die geplante Änderung mit dem Vorgehen gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle. Bislang kämen Täter bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz “viel zu oft davon”, so Hubig. “Das wollen wir ändern.”
Kritik von Datenschützern, die eine Aushöhlung von Grundrechten befürchten, wies die Ministerin zurück. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe “strikt gewahrt”, die Erstellung von “Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen” sei ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf schaffe eine Lösung, die wirksam sei und gleichzeitig die Freiheit im Netz wahre, sagte Hubig.
Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag
Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung der IP-Adressen zu verpflichten.
Das Papier wurde demnach am Freitag zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien versandt. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.
