Mit dem Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags am 1. Dezember gibt es neue Grundlagen für die Arbeit und Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das hat auch unmittelbare Folgen für Zuschauer, Hörer und Nutzer.
Nach der Zustimmung aller 16 Landesparlamente gilt ab heute der Reformstaatsvertrag, den die Landesregierungen 2024 ausgehandelt hatten. Er enthält sowohl Vorgaben für Fernseh- und Hörfunksender als auch neue Regeln für die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote wie tagesschau.de. Aber auch die Strukturen der Sender, die Senkung von Kosten und die engere Zusammenarbeit zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio sind wichtige Bestandteile des Staatsvertrags.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer, zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, erklärte 2024 nach der Einigung der Länder, dass der Reformstaatsvertrag die “öffentlich-rechtlichen Medien zukunftsfester, digitaler, effizienter, interaktiver” machen solle. Dabei gelte das Motto: “Mehr Klasse statt Masse. Aktuell 70 Hörfunk-Wellen sollen auf 53 abgebaut werden. Und Digitalangebote und Spartenkanäle sollen geclustert und konsolidiert werden. Inhalte bleiben erhalten. Ausspielwege werden überprüft”, so Schweitzer. Zudem lege eine Positivliste fest, was “die Anstalten künftig online” dürfen und was nicht.
“Wir wissen, dass wir uns verändern müssen, um zukunftsfest zu sein”, sagte der ARD-Vorsitzende Florian Hager kurz vor Inkrafttreten des Staatsvertrags. Mit Blick auf die Diskussion über die neuen Regeln für Texte in Online-Angeboten, die unter dem Stichwort Presseähnlichkeit diskutiert wurden, erklärte Hager: “Für uns ist das das schwierigste Thema in diesem Reformstaatsvertrag.” Insgesamt habe der Staatsvertrag aber das Potenzial, “die Medienlandschaft ganz grundsätzlich zu ändern.” Bereits seit Anfang des Jahres liefen deshalb die Vorbereitungen zur Umsetzung.
Weniger Radiowellen und TV-Kanäle
Um die Zahl der Hörfunkwellen wie gefordert zu reduzieren, haben die Intendantinnen und Intendanten der ARD im Juni eine Radiostrategie beschlossen. Darin werden Wege beschrieben, wie das Ziel bis 2027 erreicht werden soll. Hierbei spielt die konkrete Beauftragung der einzelnen Sender durch die jeweiligen Bundesländer eine wichtige Rolle. Es sollen vorrangig Radiowellen wegfallen, die über DAB+ verbreitet werden. Aber auch die Zusammenlegung von Wellen über Ländergrenzen hinweg zu einem gemeinsamen Angebot ist einer der vorgesehenen Schritte.
Änderungen bei den Hörfunkprogrammen
- Zu den Programmen, die terrestrisch wegfallen, gehören PULS, BR24live, BR Verkehr, BR Schlager, MDR Klassik, MDR Tweens, MDR Schlagerwelt, NDR Schlager, NDR Blue, NDR Info Spezial, WDR Event und WDR Die Maus.
- Kooperieren werden Junge Programme und Infoprogramme im Südwesten.
- Analog zur ARD Mediathek wird in der Audiothek ein Kinderprofil mit “Soundzonen” für drei Zielgruppen entstehen: Vorschule, Grundschule und Pre-Teens.
- Für Schlagerfans entsteht eine digitale Schlagerwelt in der ARD Audiothek. Hier werden Livestreams linearer Radio Webchannel, Genre-Loopstreams und digitale Angebote (Audio Content on Demand, Hitparaden und regionale Facetten) miteinander verzahnt.
- Der MDR liefert künftig Klassikangebote zum bisherigen BR Klassik zu. Innerhalb der klassikorientierten Wellen sollen verstärkt Inhalte gegenseitig ausgetauscht werden. Durch die Zusammenführung von Mood- und Genrestreams, Podcasts und die Verknüpfung mit der ARD-Klassik Welt entsteht zudem eine Klassikheimat in der ARD Audiothek.
Im Bereich der TV-Spartenkanäle haben ARD und ZDF den Auftrag erhalten, ab 2027 gemeinsam nur noch “zwei Angebote mit den Schwerpunkten Information, Bildung und Dokumentation” als lineare Fernsehsender zu betreiben. Derzeit sind es die vier Kanäle tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFInfo. Welche dieser Spartenkanäle weiter betrieben werden, wird derzeit zwischen ARD und ZDF verhandelt. Auch in einigen anderen Bereichen schreibt der Reformstaatsvertrag Einschnitte vor, etwa die Reduzierung auf ein gemeinsames Angebot für jüngere Erwachsene. Der KIKA bleibt als Angebot für Kinder ebenso erhalten wie funk als Angebot für junge Menschen.
Online mehr Videos und Audios
Für die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote schreibt der Reformstaatsvertrag vor, dass Texte bis auf wenige Ausnahmen nur zur Begleitung, Vertiefung und Aktualisierung einer vorangegangenen Sendung erlaubt sind. Das können Sendungen im Fernsehen und Radio genauso sein wie Sendungen auf digitalen Plattformen wie der ARD-Mediathek.
Da die öffentlich-rechtlichen Online-Portale zugleich “im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton zu gestalten” sind, stehen nun Videos, Audios und Sendungen noch sichtbarer im Vordergrund. Die Angebote werden damit nochmals multimedialer. Das zeigt sich etwa in der neuen tagesschau-App, die parallel zum Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags ab heute in den App-Stores verfügbar ist. Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen können dazu führen, dass bei den meisten nachrichtlichen Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten manche Inhalte und Themen nicht mehr oder nur mit deutlicher Verzögerung veröffentlicht werden.
