Laut EuGH gilt eine gleichgeschlechtliche Ehe EU-weit

Laut EuGH gilt eine gleichgeschlechtliche Ehe EU-weit

Zwei Männer halten sich bei der Eheschließung die Hände.

Stand: 25.11.2025 12:17 Uhr

Zwei polnische Männer wollten ihre in Deutschland geschlossene Ehe in ihrer Heimat eintragen lassen – und scheiterten an den Behörden. Das verstößt gegen EU-Recht, urteilt der EuGH. Das bedeutet aber nicht, dass nun überall die Ehe für alle gilt.

Eine in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe von EU-Angehörigen muss auch in anderen Mitgliedstaaten der Union anerkannt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Eine Verweigerung verstoße gegen das europäische Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht sowie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

In dem konkreten Fall ging es um zwei polnische Männer, von denen einer auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 2018 hatten sie an ihrem Wohnort Berlin geheiratet. Weil sie nach Polen umziehen wollten, beantragten sie die Umschreibung der Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister, damit ihre Ehe dort anerkannt wird. Aber die polnische Behörden verweigerten das, weil zwei Männer oder zwei Frauen in Polen nicht heiraten können. Die Eheleute zogen vor Gericht.

Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Das polnische Oberste Verwaltungsgericht fragte den EuGH, ob Polen die Ehe anerkennen müsse. Der entschied: Ja, Polen muss. Denn die Ehegatten hätten das Recht, sich in den EU-Ländern frei zu bewegen und aufzuhalten und ein normales Familienleben zu führen. Ihre Ehe nicht anzuerkennen, verstoße gegen das EU-Recht. Ein Familienstand, der in einem anderen EU-Land rechtmäßig erworben worden sei, müsse in allen EU-Ländern anerkannt werden.

Im polnischen Recht sei die Umschreibung als einzige Möglichkeit der Anerkennung vorgesehen. Darum müsse sie für alle Ehen angewandt werden. Für die Form der Anerkennung gebe es aber einen Spielraum, solange sie nicht diskriminierend sei, betonte das Gericht. Sie dürfe weder unmöglich gemacht noch erheblich erschwert werden. Im konkreten Fall entscheidet nun das polnische Gericht. Es muss sich an das Urteil des EuGH halten.

Urteil bedeutet keine Ehe für alle

Der EuGH betonte auch, diese Anerkennungspflicht bedeute nicht, dass im nationalen Recht die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt werden müsse. Regelungen über die Ehe fielen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten – sie müssten dabei aber das EU-Recht beachten.

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