EU-Kommission leitet erneut Verfahren gegen Google ein

EU-Kommission leitet erneut Verfahren gegen Google ein

Das Google-Logo bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Stand: 13.11.2025 13:49 Uhr

Die EU-Kommission hat ein weiteres Verfahren gegen Google eingeleitet. Sie verdächtigt den Konzern, Nachrichtenseiten und Verlage bei den Suchergebnissen rechtswidrig zu benachteiligen. Bestätigt sich das, droht ein hohes Bußgeld.

Die EU verdächtigt den US-Internetriesen Google, Internetseiten von Nachrichtenseiten und Verlagen in seinen Suchergebnissen rechtswidrig zu benachteiligen. Die zuständige Europäische Kommission leitet daher ein Verfahren gegen die Google-Mutter Alphabet ein, wie sie mitteilte.

Im Kern geht es darum, wie Google die Ergebnisse in seiner Suchmaschine sortiert. Dort werden Webseiten mutmaßlich weiter unten eingeordnet, wenn sie spezielle kommerzielle Inhalte von Dritten enthalten. Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben den Verdacht, dass die Spam-Filter der Suchmaschine Nachrichtenseiten und Verlage so auf unfaire Weise benachteiligen, weil diese Werbung schalten. Bestätigen sich die Vorwürfe, droht Google ein Bußgeld.

Abwertung wegen geschalteter Werbung?

Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera sagte: “Wir sind besorgt, dass Googles Richtlinien dazu führen, dass Nachrichtenverlage in den Suchergebnissen nicht fair, angemessen und ohne Diskriminierung behandelt werden.” Man werde das prüfen, um sicherzustellen, dass Nachrichtenverlage in einer schwierigen Zeit für die Branche keine wichtigen Einnahmen verlieren.

Konkret will die Kommission schauen, ob Google “faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für die Webseiten von Verlagen in der Google-Suche anwendet”. Dazu ist der US-Riese laut EU-Digitalrecht verpflichtet. Die Überwachung habe Hinweise ergeben, dass Google auf Grundlage seiner Richtlinie “Site Reputation Abuse Policy” möglicherweise eine übliche und legitime Möglichkeit der Verlage beeinträchtigt, mit ihren Webseiten und Inhalten Geld zu verdienen, hieß es.

Google: Ermittlungen “fehlgeleitet”

Nach eigenen Angaben will Google mit der Richtlinie Praktiken verhindern, die angeblich das Ranking manipulieren sollen. Laut Unternehmen funktioniert das so: Eine Spam-Webseite bezahlt einen Verlag dafür, ihre Inhalte auf der Nachrichtenseite anzuzeigen. Die Spam-Webseiten nutzen so “die gute Platzierung des Verlags aus, um Nutzer dazu zu verleiten, auf minderwertige Inhalte zu klicken”, erklärte der bei Google für die Suchmaschine zuständige Pandu Nayak.

Der Konzern nannte die Ermittlungen der Kommission “fehlgeleitet” und verwies auf die Zusammenarbeit mit den Brüsseler Ermittlern in der Vergangenheit. Das Vorgehen des Unternehmens sei “essenziell”, um die Google-Suche verlässlich zu machen.

Abschluss der Untersuchung binnen eines Jahres

Die EU-Kommission betonte, dass die Einleitung des Verfahrens noch keinen Nachweis eines Verstoßes bedeute. Die Behörde will die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abschließen.

Bei einem Verstoß drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent. In schweren Fällen könnte die Behörde auch strukturelle Maßnahmen wie eine Aufspaltung des Konzerns anordnen.

Die EU-Kommission hatte Google und Alphabet seit 2018 bereits mit mehreren Wettbewerbsstrafen in Gesamthöhe von rund acht Milliarden Euro belegt. Die bisher höchste Strafe gab es mit gut vier Milliarden Euro wegen des Geschäfts mit dem Google-Betriebssystem Android.

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